Im Nationalpark im Böhmerwald patrouilliert während den Ferien die tschechische Polizei gemeinsam mit ihren bayerischen Kollegen. Sie klären auch über die unterschiedlichen Regeln auf, die auf beiden Seiten der Grenze gelten.

Helmpflicht oder Zelten im Freien, in Tschechien und Bayern sind unterschiedliche Gesetze zu beachten, die vor allem auch Touristen in der Grenzregion treffen. In der Ferienzeit sorgen bayerisch-tschechische Patrouillen für Aufklärung und überwachen die Einhaltung der Regeln.

Null-Promillegrenze für Fahrradfahrer

Eine dieser Regeln trifft Fahrradfahrer und kann für Touristen aus Deutschland zu unangenehmen Überraschungen führen. „In unserem Land gibt es eine Nulltoleranz gegenüber Alkohol im Atem von Radfahrern, dagegen herrscht auf deutscher Seite eine gewisse Toleranz“, erklärt Hana Kroftová, die Sprecherin der Pilsener Polizei, gegenüber ČT24. Hier kann den unwissenden Touristen aus Bayern nach einem erfrischenden Pausen-Bier schnell eine Geldstrafe erwarten.

Für fahrradfahrende Familien ist zudem die tschechische Helmpflicht zu beachten. In der Tschechischen Republik ist das Tragen eines Fahrradhelms bis zum 18. Lebensjahr nämlich verpflichtend. In Deutschland gibt es hierzu nur Empfehlungen.

Polizei setzt auf gemeinsame Patrouillen und Aufklärung

Doch auch Tschechen können von den deutschen Gesetzen im Urlaub überrascht werden. So ist es in Tschechien erlaubt draußen zu zelten, auf der anderen Seite der Grenze ist dies abseits von Zeltplätzen allerdings verboten. Um Touristen vor dem unbeabsichtigten Regelverstoß zu schützen, setzen die Sicherheitskräfte auf Prävention. Auf beiden Seiten des Böhmerwalds werden Informationsmaterialien zu den unterschiedlichen Regeln verteilt.

Zusätzlich zu den Präventionsmaßnahmen überwachen die Parkwächter und die Polizei beider Länder auf gemeinsamen Patrouillen die Einhaltung der Vorschriften. Dazu gehört die Einhaltung der Ruhezonen oder des Badens in Seen. So kann für das Baden im Reservat ein Bußgeld bis zu 10.000 Kronen (414,52 Euro) drohen. Die gemeinsamen Patrouillen sollen bis zum Ferienende durchgeführt werden.

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