Die deutsch-tschechische Grenze wird wieder etwas durchlässiger. Foto: Egbert Kamprath

Ab heute ist das verhängte Reiseverbot Geschichte. Die Regierung lockerte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Bei Wiedereinreise muss allerdings ein ärztlicher Nachweis über einen Negativ-Corona-Test vorgelegt werden. Die Grenzkontrollen bleiben. Ab Montag gelten zudem Erleichterungen für Arbeitspendler.

Die tschechische Regierung hat auf ihrer Sitzung am Donnerstag die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit teilweise kassiert. Ab Freitag dürfen sich wieder bis zu zehn Personen treffen. Damit einher geht die Aufhebung des Reiseverbots ins Ausland. Tschechische Staatsbürger und Ausländer mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus in Tschechien dürfen seit heute wieder ohne dringenden Grund ins Ausland reisen. Bei Wiedereinreise müssen sie allerdings einen negativen Test auf COVID-19 vorlegen oder für zwei Wochen in Quarantäne. Die Grenzkontrollen bleiben wie bisher erhalten. Auch werden keine neuen Grenzübergänge eröffnet. Die Ausreise ist also faktisch nur mit dem Auto möglich.

Die Regierung reagierte damit auf die positive Entwicklung bei den Infektionen mit dem Coronavirus. Die Ausdehnung ist praktisch zum Stehen gekommen. Am Donnerstag wurden nur noch 55 neue Fälle gemeldet, der niedrigste Wert seit sechs Wochen. Mit der Aufhebung des Ausreiseverbots kam die Regierung aber auch einer Verfassungsbeschwerde der Opposition zuvor. Praktisch hat die Aufhebung Bedeutung allerdings vor allem für jene, die wegen wichtiger Reisen ins Ausland müssen. Urlaubsreisen sind dagegen bislang unmöglich, da die meisten Länder das nicht zulassen. Allerdings hat Kroatien am Donnerstag zumindest angekündigt, bald Urlauber ins Land zu lassen.

Test statt Quarantäne

Wesentlich ist die Neuerung vor allem für all jene, die aus dienstlichen Gründen regelmäßig über die Grenze müssen und bisher keine Ausnahme genossen. Für sie fällt ab Montag der 14-Tage-Turnus weg. Auch sie können die Pflicht-Quarantäne umgehen, wenn sie mindestens alle 14 Tage einen neuen Negativ-Test auf COVID-19 vorlegen. Die Tests müssen allerdings auf eigene Kosten durchgeführt werden. Die Regierung empfiehlt deshalb, das über den Arbeitgeber zu organisieren. Pendeln dürfen auch Schüler und Studenten.

Auch die Einreise nach Tschechien wird sich in gleicher Weise ab Montag vereinfachen. Legen die Pendler ein ärztliches Formular auf Abwesenheit einer Coronavirus-Infektion vor, dürfen sie 14 Tage ein- und ausreisen, bis eine neue Bestätigung fällig ist. Weiterhin sind Dienstreisen für drei Tage möglich, wenn ein höchstens vier Tage alter Negativ-Test vorliegt. Die Erlaubnis der Einreise wurde außerdem auf Hochschulstudenten aus Ländern der Europäischen Union unter Bedingung eines Negativ-Tests oder 14-tägiger Quarantäne erweitert.

Notstand bis Ende Mai?

Trotz der Aufhebung des Ausreiseverbots will die Regierung eine Verlängerung des Notstands bis 25. Mai beantragen. Zu diesem Datum laufen die meisten Einschränkungen für Öffnung von Läden, Kultur- und Sporteinrichtungen aus. Einer Verlängerung muss aber das Parlament zustimmen. Der Notstand gilt aktuell noch bis Ende April. Hintergrund ist eine Entscheidung eines Prager Gerichts, das vier Maßnahmen der Regierung für ungültig erklärt hatte. Sie betrafen die Bewegungsfreiheit und Einschränkungen im Einzelhandel. Das Gericht hatte moniert, dass diese vom Gesundheitsministerium erlassen wurden und nicht auf Basis des im Notstand geltenden Krisengesetzes. Inzwischen hat die Regierung alle Maßnahmen schon wieder neu beschlossen, diesmal auf Basis des Krisengesetzes. Wenn sie aber noch nach dem 30. April gelten sollen, muss der Notstand verlängert werden. Die Opposition hat jedoch wiederholt die Einschränkungen kritisiert. Die letzte Verlängerung des Notstands wurde bereits nur für zwei Wochen, statt vier Wochen wie von der Regierung gewünscht, genehmigt. Die Regierung hat im Parlament keine eigene Mehrheit.

Am Donnerstag hat die Regierung bereits die Öffnung der Geschäfte, Kultur- und Sporteinrichtungen vorgezogen. Der Minister für Industrie und Handel, Karel Havlíček (für ANO) sagte, man folge bei der Lockerung damit dem Beispiel von Deutschland und Österreich.

Maskenpflicht bleibt noch lange

Während auch eine Öffnung der Hochschulen beschlossen wurde, bleiben die Schulen weiter geschlossen. Die Regierung sieht eine Öffnung für Abiturienten frühestens am 11. Mai. In einem zweiten Schritt könnten die Grundschulen der ersten Stufe (bis 5. Klasse) ab 25. Mai öffnen. Für die Grundschulen (zweite Stufe) und die unteren Jahrgänge von Mittelschulen und Gymnasien ist es derzeit nicht wahrscheinlich, dass sie vor den Sommerferien überhaupt noch einmal öffnen.

Weiter gilt in der Öffentlichkeit in Tschechien Maskenpflicht. „Das wird sich voraussichtlich bis Ende Juni nicht ändern“, sagt Roman Prymula, Vizeminister für Gesundheit. Aufgrund der geringen Verbreitung des Coronavirus und der Genesung von inzwischen über 2.000 Patienten wies das Gesundheitsministerium zugleich an, dass künftig nur noch zehn Intensivbetten je Bezirk für COVID-19 Patienten vorgehalten müssen. In Tschechien gibt es 14 Bezirke. Derzeit werden weniger als 400 Patienten stationär behandelt, davon 77 intensivmedizinisch.

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