Das zentrale Militärkrankenhaus, in dem sich Tschechiens Präsident Miloš Zeman seit 10. Oktober befindet, erklärte Zeman aufgrund seines gesundheitlichen Zustands für amtsunfähig. Seine Vollmachten könnten nun vorübergehend auf Premier und Parlamentspräsident übertragen werden. Derweil nahm die Polizei im Umfeld des Präsidenten Ermittlungen auf.

„Nach Ansicht des Zentralen Militärkrankenhauses ist der Präsident der Republik Miloš Zeman derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, seine Funktion auszuführen“, teilte am Montag Senatspräsident Miloš Vystrčil (ODS) mit. Er bezog sich dabei auf eine Erklärung des Zentralen Militärkrankenhauses (Ústřední vojenská nemocnice) und Zemans behandelnden Arzt Miroslav Zavoral. Nachdem weder Krankenhaus, Präsidialkanzlei noch Zemans Sprecher die Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen über den Gesundheitszustand des tschechischen Staatsoberhauptes informierten, ließ der Senat beim Krankenhaus anfragen, ob Zeman derzeit in der Lage ist, seine Funktion als Staatspräsident auszuüben. Die verneinende Antwort lag seit gestern Morgen Vystrčil vor, der mit der Information am frühen Montagabend an die Öffentlichkeit ging. Zudem sei die Prognose bezüglich Zemans baldiger Genesung „überaus unsicher“, so der Chef des Oberhauses. Es sei unwahrscheinlich, dass sich Zemans Zustand in den kommenden Wochen bedeutend ändere.

Zemans Gesundheitszustand ist seit Wochen Gegenstand von Spekulationen. Das tschechische Staatsoberhaupt befand sich bereits im September für acht Tage im Krankenhaus. Am 10. Oktober, dem Sonntag nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, hatte Zeman sich noch am Mittag mit Premier Andrej Babiš (ANO) getroffen, kurz danach musste er mit einem Rettungswagen wieder ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sein behandelnder Arzt sprach von „Komplikationen“ im Rahmen seiner schon seit Längerem bestehenden gesundheitlichen Probleme: Zeman leidet an Diabetes und einer Nervenerkrankung in den Beinen, weswegen er schon länger auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Wie es um Zemans Gesundheitszustand wirklich steht, ließen Fotos von Zemans Einlieferung ins Krankenhaus vermuten, die die Zeitung Právo veröffentlichte. Auf diesen Aufnahmen schien Zeman völlig hilf- und orientierungslos: ein Arzt musste seinen Kopf halten, um ihn untersuchen zu können.

Übertragung der Vollmachten an Premier und Parlamentspräsident?

Aufgrund seiner Erkrankung könnten Zemans präsidiale Vollmachten vorübergehend entzogen und zwischen Premierminister und dem Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses aufgeteilt werden. Dies regelt Artikel 66 der tschechischen Verfassung, der nun aktiviert werden könnte. „Der Verfassungsausschuss hat einstimmig entschieden, dass die Bedingungen des Artikels 66 erfüllt sind“, sagte Zdeněk Hraba (STAN) nach der Sitzung des Ausschusses am Dienstagmittag. Laut Hraba werde das Oberhaus voraussichtlich am 5. November darüber abstimmen, ob Zemans Vollmachten vorübergehend entzogen werden. Das neu gewählte Unterhaus kommt erstmals am 8. November zusammen und könnte dann über die Angelegenheit entscheiden. Senat und Abgeordnetenhaus wollen laut einer Mitteilung am Dienstagnachmittag aber weitere Informationen über Zemans Gesundheitszustand beim Zentralen Militärkrankenhaus anfordern, um eine Entscheidung treffen zu können. Für das Inkrafttreten von Artikel 66 braucht es die Zustimmung beider Parlamentskammern.

Sollte Artikel 66 tatsächlich in Kraft treten, vertritt der tschechische Premierminister den Staat nach außen, verhandelt und ratifiziert völkerrechtliche Verträge. Zudem ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt und erlässt Botschafter sowie Richter, hat das Recht Amnestie zu erteilen und verleiht Staatsehren.

Dem Vorsitzenden des Unterhauses werden hingegen folgende Vollmachten zuteil: Die Ernennung des Premierministers und Ministern, die Berufung des Abgeordnetenhauses oder dessen Auflösung, die Ernennung von Richtern am Verfassungsgericht sowie von Mitgliedern des Bankrats der Tschechischen Nationalbank und die Ausrufung von Senatswahlen.

Bei Abwesenheit des Präsidenten entscheidet niemand über die Besetzung des Obersten Gerichtshofes, die Erteilung von Begnadigungen und vom Parlament angenommene Gesetze können nicht zurückgewiesen werden. Zudem werden neue Gesetze nicht unterzeichnet, was nach Ansicht von Juristen aber nichts an deren Gültigkeit ändert.

Polizeiliche Ermittlungen gegen den Leiter der Präsidialkanzlei?

Im Zusammenhang mit der von Senatspräsident Vystrčil veröffentlichten Information, wonach Präsident Zeman laut der Erklärung des Zentralen Militärkrankenhauses amtsunfähig sei, nahm die Tschechische Polizei Ermittlungen auf. „In Bezug auf die neuen Informationen, die auf der Pressekonferenz des Senats veröffentlicht wurden, beginnt die Polizei der Tschechischen Republik Ermittlungen im Fall von möglichen rechtswidrigen Handlungen, bei denen sich Hinweise für Straftraten gegen die Republik erkennen lassen. Weitere Informationen können derzeit nicht mitgeteilt werden“, sagte Kateřina Rendlová, Sprecherin des Polizeipräsidiums. Auf die Frage, ob sich die Ermittlungen gegen Vratislav Mynář, den Leiter der Präsidialkanzlei richteten, antwortete sie nur kurz: „Kein Kommentar.“

Nach Angaben der Erklärung des Krankenhauses sei Mynář bereits am vergangenen Mittwoch, den 13. Oktober, über den Gesundheitszustand des Präsidenten – und dessen Amtsunfähigkeit – unterrichtet worden. Trotzdem führte er einen Tag später den Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses, Radek Vondráček (ANO), an Zemans Krankenbett auf der Intensivstation. Zeman soll dort die Einberufung des neuen Abgeordnetenhauses für den 8. November unterschrieben haben. Dieses Treffen, das Medienberichten zufolge zudem ohne das Wissen der behandelnden Ärzte erfolgte, hatte breite Kritik ausgelöst. Am Dienstag forderte Premier Andrej Babiš in einem Gespräch mit dem Nachrichtenserver iDnes.cz Vratislav Mynář zum Rücktritt auf und drohte damit, ihn andernfalls abzuberufen. Mynář selbst erwiderte am Dienstagnachmittag, nur der Präsident könne ihn abberufen.

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