Ein Prager Wohnungseigentümer muss 20.000 Kronen (ca. 784 Euro) Strafe zahlen, weil er seine Wohnung auf der Plattform Airbnb anbot. Mit dem behördlichen Bußgeld-Bescheid soll ein erster Schritt gegen die ausufernde Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Prag gemacht werden.

Bei Airbnb handelt es sich um eine Internet-Plattform, auf der Ferienwohnungen und Unterkünfte angeboten und gebucht werden können. Das Unternehmen finanziert sich durch Gebühren auf die Mietkosten. Da es nur als Plattform auftritt, übernimmt es allerdings keine weiteren Aufgaben und keine Haftung für die vermittelten Wohnungen. Dies führt unter anderem dazu, dass Betrüger immer wieder Airbnb-Unterkünfte für fingierte Wohnungsbesichtigungen nutzen.

Airbnb ist in vielen Großstädten zum Problem geworden

Vor allem in Großstädten sind Airbnb-Unterkünfte zu einem massiven Problem geworden. Inzwischen wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Plattform einen direkten Einfluss auf die explodierenden Mietpreise hat. Für Berlin berechnete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, dass bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung der Mietpreis mit jedem neuen Inserat in der direkten Umgebung im Jahr um 156 Euro teurer wird.

Auch Prag ist von solchen Effekten unmittelbar betroffen. Für die Stadtplanung ist die Plattform nicht einfach zu berücksichtigen. In der traditionellen Planung war klar, dass Wohnungen für die Prager Bürger als Wohnraum nutzbar sind und die Hotels dem Tourismus dienen. Diese Grenzen verschwimmen und immer mehr Prager werden aus der Innenstadt verdrängt.

Prag versucht die Zweckentfremdung von Wohnraum in den Griff zu bekommen

Die massiven Auswirkungen der Zweckentfremdung des Wohnraums auf den Mietpreis zeigten sich während der Pandemie. Mit dem Ausbleiben des Tourismus konnten viele Ferienwohnungen nicht vermittelt werden und wurden wieder als normale Wohnungen vermietet. Dies führte dazu, dass bis zum Februar 2021 die Mietpreise in der Prager Innenstadt um 20 bis 40 Prozent sanken. Nun ziehen sie wieder an. Eine langfristige Lösung des Problems wird dies allerdings nicht darstellen.

Deshalb versucht die Prager Stadtverwaltung, gegen die massive Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Wohnungen, die über Airbnb vermittelt werden, müssen im Gastgewerbe gemeldet sein, und somit zum Beispiel auch dieselbe Mehrwertsteuer wie Hotels zahlen. Dies urteilte sogar ein Prager Gericht. Die Stadt hat eine eigene Möglichkeit für Anwohner geschaffen, um solche kurzfristigen Unterkünfte zu melden. Zusätzlich bietet sie eine telefonische Beratung zum Umgang bei Problemen mit Ferienwohnungen in der direkten Umgebung an. Eine erste über Airbnb vermittelte Wohnung war nun Anlass für einen Strafbescheid der Stadt. 20.000 Kronen (ca. 784 Euro) muss der Wohnungseigentümer an Strafe zahlen wegen des Verstoßes gegen die Bauvorschriften.

Die Maßnahmen der Stadt Prag sind umstritten

Das Bauamt von Prag 1 hat die Richtlinie erlassen, dass private Wohnungen zur kurzfristigen Vermietung als Unterkunftseinrichtungen genehmigt werden müssen. Die betroffenen Wohnungseigentümer stören sich daran allerdings. Ihrer Meinung entsprechend sollten dieselben Maßstäbe angewendet werden, egal ob Immobilien kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum vermietet werden. Der Vorsitzende des Verbandes der tschechischen Vermieter meint, dass er keinen Unterschied darin sehe, wenn eine Wohnung für drei Tage an eine Familie vermietet oder sie einer Familie als langfristige Wohnung angeboten wird.

Die Hotel-Branche wünscht sich allerdings weitergehende Eingriffe, um faire Marktbedingungen zu schaffen. Ihres Erachtens sollten auch Unterkünfte, die von Privatpersonen als Wohnungen angeboten werden, die gleichen rechtlichen Verpflichtungen haben wie jedes Hotel auch. Dies bezieht sich auf Kosten und Anforderungen abseits der Versteuerung. So müssen Hotels beispielsweise einen gewissen Mindeststandard an Hygienemaßnahmen einhalten, der auch regelmäßig kontrolliert wird. Bisher ist dies bei den Unterkünften, die beispielsweise über Airbnb vermittelt werden, nicht der Fall.

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